Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 182 Beirat
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 14.10.2020 – B 11 AL 6/19 RWinterbeschäftigungs-Umlage - Fliesenlege- und Trockenbauarbeiten - Umlagepflicht der selbständigen Betriebsabteilung - Abgrenzung zum Gesamtbetrieb - Erkennbarkeit der räumlich und organisatorischen Abgrenzung für AußenstehendeZitiert von 5
- LSG NRW, 13.12.2018 – L 9 AL 94/17
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2023 – L 18 AL 72/20
- LSG Hamburg, 18.01.2023 – L 2 AL 42/21Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 – L 18 AL 28/18
- LSG NRW, 18.05.2017 – L 9 AL 10/13Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LAG Hessen, 22.06.2016 – 12 Sa 1060/15Zitiert von 2
- LSG NRW, 23.04.2015 – L 16 AL 205/11Zitiert von 3
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 – L 29 AL 8/11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 182 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/182#abs-1 (1) Bei der Bundesagentur wird ein Beirat eingerichtet, der Empfehlungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen aussprechen kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/182#abs-2 (2) Dem Beirat gehören elf Mitglieder an. Er setzt sich zusammen aus
Die Mitglieder des Beirats werden durch die Bundesagentur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung berufen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/182#abs-3 (3) Vorschlagsberechtigt für die Vertreterin oder den Vertreter
§ 377 Absatz 3 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/182#abs-4 (4) Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Bundesagentur übernimmt für die Mitglieder des Beirats die Reisekostenvergütung nach § 376.